Angesichts der sprunghaft gestiegenen Kostenbelastung durch den starken Anstieg der Bau- und Energiepreise gewinnen an die Inflation gekoppelte Indexmieten für Wohnungsvermieter an Attraktivität, schreibt die IMMOBILIEN ZEITUNG am 21.1. Der Mieterbund habe an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) appelliert, eine Kappungsgrenze für bestehende Indexmietverträge einzuführen und ein Verbot von neuen Mietverträgen mit Indexierung zu erlassen, was dieser jedoch abgelehnt habe mit der Begründung, dass Mieter mit Indexverträgen in den vergangenen Jahren meist besser dagestanden hätten als Mieter mit normalen Mietverträgen, weshalb die Mietervereine bislang der Indexmiete positiv gegenübergestanden hätten. Jürgen F. Kelber von Dr. Lübke und Kelber, der seit rund 15 Jahren mit Indexmietverträgen arbeite, könne die Aufregung auf Mieterseite nicht verstehen. Vermieter als auch Mieter wüssten bei Vereinbarung einer solchen Klausel genau, wie und wann die Miete angepasst werden könne, was Rechtsstreitigkeiten vermeide und für beide Seiten Kosten spare. Langfristig gesehen sei dies eine „gerechte Regelung“, vorausgesetzt, sie werde mit Augenmaß umgesetzt. Kelber selbst prüfe seinen Bestand immer hinsichtlich der Nebenkostenbelastung des Mieters und der Bruttomiethöhe vergleichbarer Wohnungen, damit es nicht zu Kündigungen wegen zu hoher Gesamtmietkosten komme, was auch ihm als Vermieter „nur Kosten und Ärger“ bereiten würde.