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Der Berliner Mietendeckel ist in Kraft

23. Feb 2020

Der Berliner Mietendeckel tritt am 23. Februar in Kraft und friert die Mieten aller vor 2014 errichteten Wohnungen für die nächsten fünf Jahre auf dem Stand vom 18. Juni 2019 ein, berichten der TAGESSPIEGEL online am 17.2., die FAZ am 19.2. und die IMMOBILIEN ZEITUNG am 20.2. Union und FDP, die den Mietendeckel für verfassungswidrig hielten, hätten eine Initiative gestartet, um ihn vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten. 190 Abgeordnete hätte bereits unterschrieben, womit das nötige Quorum von 178 Unterschriften bereits erreicht sei. „Wir wollen das von Rot-Rot-Grün in Berlin verursachte wohnungspolitische Chaos schnellstmöglich beseitigen und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen“, sage Jan-Marco Luczak (CDU), der die Initiative koordiniere. Da auch die FDP sich an der Klage beteiligen wolle, sei davon auszugehen, dass insgesamt weit mehr als 250 Unterschriften zusammenkommen dürften. Einen Eilantrag, den Berliner Vermieter gegen die im Mietendeckelgesetz vorgeschriebenen Auskunftspflichten gegenüber Mietern und Bezirksämtern eingereicht haben, lehnte das Bundesverfassungsgericht unlängst aus formellen Gründen ab, schreibt die IMMOBILIEN ZEITUNG am 20.2. in einem weiteren Artikel. Begründet worden sie dies allerdings damit, dass der Antrag verfrüht eingereicht worden sei, d. h., ein erneuter Versuch, sich in der Sache an das Bundesverfassungsgericht zu wenden, sei möglich. Eine Studie des ifo-Instituts, die die ersten Auswirkungen des Berliner Mietendeckels anhand der Daten des Immobilienportals immowelt.de untersucht, zeigt, dass die Mieten für die dort angebotenen Wohnungen zu 96,7 % über den Obergrenzen des Mietendeckels lägen und also nach Inkrafttreten des Gesetzes gesenkt werden müssten, berichtet SPIEGEL ONLINE am 19.2. Es sei zu erwarten, dass die Eigentümer der regulierten Mietwohnungen in Reaktion auf die entsprechenden finanziellen Einbußen freiwerdende Wohnungen dem Mietmarkt entziehen und in Eigentumswohnungen umwandeln würden. Die größten Verlierer des Mietendeckels seien damit die Wohnungssuchenden. Auch auf die Instandhaltung der Bestandswohnungen werde sich der Mietendeckel voraussichtlich negativ auswirken. Denn während die Mieten der nicht regulierten Neubauwohnungen schneller als in anderen Großstädten gestiegen seien, sei bei den Bestandsmieten schon jetzt eine Verlangsamung festzustellen gewesen. So sinke der Anreiz, in die Aufwertung von Bestandsimmobilien zu investieren, und die Schere am Berliner Immobilienmarkt werde weiter auseinander gehen. „Wir werden wegen des Mietendeckels 500 Mio. Euro weniger in Berlin investieren“, zitert die NEUE ZÜRICHER ZEITUNG online am 17.2. Ralf Spann von Akelius.