Nachdem in Berlin der Mietendeckel in Kraft getreten ist, können laut Gesetz ab Ende November Mieten, die über dem jeweils geltenden Höchstsatz liegen, von den Mietern abgesenkt werden, schreibt das HANDELSBLATT vom 24.2. Das sei bei 95 % der Berliner Wohnungen der Fall, wie eine Auswertung von 700 Datensätzen durch das Mieterportal wenigermiete.de zeige, das seit einiger Zeit einen Onlinerechner zur Überprüfung der Miethöhe auf Zulässigkeit anbiete. Im Schnitt lägen die untersuchten Bestandsmieten rund 200 Euro über dem zulässigen Höchstwert, der sich von Bezirk zu Bezirk unterscheide. Vermieter, die gegen den Mietendeckel verstießen, könnten mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro bestraft werden. Wie das HANDELSBLATT und die FAZ am 24.2. weiter berichten, bereiten CDU und FDP derweil ihre Verfassungsklage gegen den Mietendeckel vor. Nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion hätten bereits 190 Abgeordnete das Vorhaben unterzeichnet, und damit schon jetzt mehr als nötig sei, um die Klage auf den Weg zu bringen.