Wie Vermieter bei der Stromversorgung Aufwand und Kosten gering halten
13. Sep 2020
13. Sep 2020
Wird eine Immobilie von einem auf mehrere Einzelnutzer umgestellt, gehen damit baulich-technische Anpassungen einher, schreibt Dr. Konrad Jerusalem von Argentus in IMMOBILIEN&FINANZIERUNG 9/2020. Das betreffe nicht zuletzt die elektrischen Anlagen rund um die Energieversorgung, sondern auch die verbrauchsgenaue Abrechnung. Hier aber gebe es zahlreiche Fallstricke. Denn je nach Fall müsse der Vermieter nun gegenüber den Mietern als Stromlieferant auftreten, womit er gewerbesteuerpflichtig werde. Da der Strom zudem durch das liegenschaftseigene Netz fließe, könne er als Netzbetreiber eingestuft werden, was zahlreiche Pflichten mit sich bringe. Um die Risiken und den administrativen Aufwand zu senken, sei das Auslagern des Stromverkaufs an spezialisierte Versorger denkbar. Dabei biete sich ein ganzheitlicher Ansatz an: Technik, Gebäudebetrieb und Abrechnung der Betriebskosten sollten aufeinander abgestimmt werden. Das spare Aufwand und Kosten.