Der Kampf gegen das Umwandlungsverbot geht weiter
8. Nov 2020
8. Nov 2020
Nach einigem Hin und Her und hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Baulandmobilisierung beschlossen, der trotz Protesten vonseiten der CDU nun doch das umstrittene Umwandlungsverbot beinhaltet, berichten die IMMOBILIEN ZEITUNG online am 4.11. sowie die FAZ, DIE WELT, die IMMOBILIEN ZEITUNG und der DER TAGESSPIEGEL am 5.11. In Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt solle die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen künftig nur noch mit Erlaubnis der örtlichen Behörden gestattet sein, es sei denn, Eigentümer verkauften ihre Wohnungen zur Selbstnutzung an Familienmitglieder. Vonseiten der Branchenvertreter komme Kritik. Der ZIA und der IVD kritisierten neben dem Umwandlungsverbot Passagen wie die Erweiterung des Baugebots und des Verkaufsrechts der Kommunen, da diese Regelungen nur noch mehr Bürokratie mit sich brächten. Zudem seien Mieter schon jetzt ausreichend gegen Verdrängung geschützt, da die Milieuschutzverordnungen Umwandlungen bereits verhinderten und den Mietern bei Umwandlung ein Vorkaufsrecht einräumten. Auch Vertreter der CDU hätten bis kurz vor der Kabinettssitzung gegen das Umwandlungsverbot protestiert und darauf hingewiesen, dass es widersinnigerweise die Bildung von Wohneigentum verhindere, während diese gleichzeitig von der Bundesregierung mit dem Baukindergeld gefördert werde. Stimme nun noch der Bundestag zu, könne das Gesetz in Kraft treten und werde zunächst bis Ende 2025 gelten. Teile der CDU unter Führung von Jan-Marco Luczak kämpften erbittert gegen die Einführung neuer Beschränkungen der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.