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Kartellamt genehmigt Fusion von Vonovia und Deutsche Wohnen

4. Jul 2021

Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss von Vonovia und Deutsche Wohnen genehmigt, berichten die BÖRSEN-ZEITUNG, das HANDELSBLATT und die FAZ am 29.6. „Die gemeinsamen Marktanteile der Unternehmen rechtfertigen keine wettbewerbsrechtliche Untersagung“, habe Andreas Mundt vom Bundeskartellamt erklärt. Eine Gefahr wesentlicher Nachteile für Mieter oder Konkurrenten durch die geplante Fusion sei nicht gegeben, da Marktanteile lokal zu klein und die Anbieterstruktur in Deutschland mit seinen vielen gewerblichen, kommunalen und privaten Vermietern sowie Wohnungsgenossenschaften zu kleinteilig sei. Zwar entstünde durch den Zusammenschluss ein Konzern mit über 500.000 Wohneinheiten, doch liege dessen Marktanteil Vonovia zufolge im gesamten Bundesgebiet bei unter 2 %. In Berlin, wo der Branchenzweite Deutsche Wohnen etwa 70 % seiner Wohnungen halte, käme der fusionierte Konzern auf 10 %. Und auch in Dresden, wo ein Fünftel der Wohnungen nach dem Zusammenschluss dem neuen Großkonzern gehören würde, sehe das Kartellamt keine Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung. Die Entscheidung darüber, ob die Fusion vollzogen werde, liege nun bei den Aktionären der Deutsche Wohnen.