Verschärfte Klimaziele, neue Förderprogramme
27. Jun 2021
27. Jun 2021
Über die nun vom Parlament verabschiedete Novelle des Klimaschutzgesetzes schreiben DIE WELT und die BÖRSEN-ZEITUNG am 23.6. sowie online das HANDELSBLATT und DIE WELT am 25.6. Die Neuregelung sei nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erforderlich geworden, das das bislang geltende Recht für teilweise verfassungswidrig erklärt habe. Das neue Gesetz sehe vor, dass Deutschland bis 2045 – und damit fünf Jahre früher als bislang geplant – klimaneutral werden solle. Neben anderem sehe das neue Klimaschutzgesetz vor, dass der seit Anfang des Jahres geltende CO2-Preis auf Öl und Gas vollständig auf die Mieter umgelegt werden dürfe. Zahlreiche Wohnungsunternehmen fürchteten, dass sich infolge der verschärften Klimaziele die Baupreise noch weiter erhöhen könnten und es zu einem europaweiten Handwerkermangel kommen werde. Wie die GdW zu bedenken gibt, bringt das die aktuelle Klimaschutzpolitik mit der Wohnungspolitik in Konflikt, schreibt DIE WELT am 23.6. Dem Wohnungswirtschaftsverband zufolge habe eine neu gebaute Wohnung vor zehn Jahren durchschnittlich 204.000 Euro gekostet, 2020 dann sei sie mit 284.000 Euro zu Buche geschlagen. Das liege zwar auch an den gestiegenen Grundstückspreisen, vor allem aber an den gestiegenen Baukosten. Die hohen Kosten für die immer höheren Effizienzstandards erschwerten es, den Bedarf an bezahlbaren Wohnungen zu decken. Die FAZ schreibt am 25.6 ausführlich über Maßnahmen nur energetischen Optimierung von Neubau- und Bestandgebäuden und darüber, welche Möglichkeiten und Bemühungen es derzeit gibt, Bezahlbarkeit und Energieeffizienz miteinander in Einklang zu bringen. Um Eigentümer und Projektentwickler bei der energetischen Sanierung ihrer Bestandsgebäude oder dem klimaschonenden Neubau zu unterstützen, hat die Bundesregierung das ‚Klimaschutz Sofortprogramm 2022‘ mit einem Volumen von rund 8 Mrd. Euro beschlossen, schreibt die BÖRSEN-ZEITUNG am 23.6. Das Maßnahmenpaket umfasse rund drei Dutzend Förderprogramme für Investitionen etwa im Gebäude-, Energie- und Verkehrsbereich, die größtenteils auf die Jahre 2022 und 2023 entfielen.