Wie geht es weiter nach dem Scheitern des Mietendeckels?
25. Apr 2021
25. Apr 2021
Nachdem das Verfassungsgericht den Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt hat, wird nun diskutiert, wie mit der Entscheidung umzugehen ist. Hierüber berichten die SÜDEUTSCHE ZEITUNG am 19.4., die IMMOBILIEN ZEITUNG am 22.4. ausführlich sowie die FAZ und der TAGESSPIEGEL am 23.4. Vertreter der Immobilienbranche seien erleichtert, da der Mietendeckel auch Sanierungen, Modernisierungen und Investitionen ausgebremst habe, schreibt die IMMOBILIEN ZEITUNG. Doch würden nun nicht nur vonseiten der Mietervertreter, sondern auch vonseiten der Grünen, der SPD und der Linken Forderungen nach einem bundesweiten Mietendeckel laut. Die SPD-Bundestagsfraktion spreche von einem ‚Mietenmoratorium‘, für das die im BGB bereits verankerte Kappungsgrenze genutzt werden könne. Gefordert werde eine Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaube, die Kappungsgrenzen von 20 % beziehungsweise 15 % für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren entweder orientiert an der Inflationsrate oder aber bis auf einer Höhe von maximal 6 % abzusenken. Ein solches Vorhaben könne schnell im Rahmen der ohnehin anstehenden Novellierungen des Mietspiegelgesetzes umgesetzt werden, über welche die FAZ berichtet. Die Grünen wiederum sähen in ihrem Wahlprogramm neue Mietobergrenzen vor, aber ohne diese inhaltlich genauer zu spezifizieren. Mieterhöhungen sollten auf 2,5 % pro Jahr „innerhalb des Mietspiegels“ begrenzt werden. Der Betrachtungszeitraum zur Berechnung des Mietspiegels solle auf 20 Jahre erweitert werden. Jan-Marco Luczak (CDU) hingegen weise darauf hin, dass der Mietendeckel auch inhaltlich gescheitert sei, sich als ungerecht erwiesen und dazu geführt habe, dass das Wohnungsangebot noch weiter zurückgegangen sei. Das dürfe kein Vorbild für den Bund sein.