Blind Pools in der Übergangsphase
22. Aug 2021
22. Aug 2021
Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ am 17. August dürfen Vermögensanlagen mit Immobilien nicht mehr als Blind Pools aufgelegt werden, schreibt die IMMOBILIEN ZEITUNG am 19.8. Für Anbieter wie die One Group, die bislang auf dieses Vehikel gesetzt hätten, erfordere dies ein Umdenken. Ihr im Juni gestarteter ‚Proreal Europa 10‘, der als Blindpool konzipiert sei, falle zwar noch unter die vorher geltende Regulierung, doch ab dem 17. August 2022 dürfe auch dieser Fonds nicht mehr als Blindpool vertrieben werden. Bis dahin allerdings dürfe er bis zu 250 Mio. Euro Eigenkapital einsammeln. Der Prospekt für den nächsten One-Group-Fonds Nr. 11 aber werde anders aussehen und fünf bis sechs konkrete Projekte der Muttergesellschaft von One Group, Soravia, vorstellen, die das Initialportfolio bildeten. Offen und also mit der Bafin noch zu klären sei allerdings die Frage, wie es weitergehen werde, wenn das gebundene Kapital nach Fertigstellung der Vorhaben wieder frei werde und in neue Projekte reinvestiert werden solle.