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Das Gebäudeenergiegesetz ist beschlossen

21. Jun 2020

Der Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, berichtet die IMMOBILIEN ZEITUNG am 19.6. online. Die energetischen Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten würden dem GEG nach nicht erhöht und sollten im Jahr 2023 erneut überprüft werden. Enthalten sei zudem eine Innovationsklausel, die Unternehmen mehr Spielraum gebe, die energetischen Vorgaben zu erreichen, was bedeute, dass nicht mehr jedes einzelne Gebäude die energetischen Anforderungen erfüllen müsse, solange die Bilanz im gesamten Quartier den Anforderungen gerecht werde. Zudem ermögliche die Klausel, von der bisherigen Kenngröße der Primärenergie auf Treibhausgasemissionen umzusteigen, sodass die Klimaziele Deutschlands auch anders als mittels Gebäudedämmung erreicht werden könnten.