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Wie Bauträger auf den Wegfall der KfW-55-Förderung reagieren sollten

21. Nov 2021

Da die Bundesregierung die Förderklasse Effizienzhaus-Stufe 55 samt der zugehörigen Programme Erneuerbare Energien (EE) und Nachhaltigkeit (NH) aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) streichen wird, wird es ab Februar 2022 für den Wohnungsbau weniger Fördermöglichkeiten geben, schreibt HANDELSBLATT INSIDE REAL ESTATE am 19.11. und geht anlässlich dessen darauf ein, wie Bauträger mit dieser veränderten Situation umgehen sollten. Denn durch den Wegfall der KfW-55-Förderung hätten Bauträger, die ihre Projekte in den kommenden Tagen und Wochen in die Vermarktung geben wollten, ein wichtiges Verkaufsargument weniger. Verbände und Bauexperten warnten deshalb vor den Folgen der Fördermittelbeschränkung und kritisierten, dass das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, durch den Wegfall der Förderung konterkariert werde. Jens Rautenberg von Conversio empfehle Bauträgern, die ihre Projekte bereits fertig geplant hätten und sie nun in den Vertrieb geben wollten, die Förderung bei der KfW selbst zu beantragen. „Die meisten Bauträger überlassen das den Wohnungskäufern und nutzen es als Verkaufsargument“, sage Jens Rautenberg: „Das funktioniert aber nur bei den Projekten, bei denen der Vorhabensbeginn noch nicht erfolgt ist. Wo bereits gebaggert wird und mit dem Vertrieb begonnen wurde, können die Bauträger nur eines tun: Vollgas geben beim Marketing.“