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Bundestag beschließt Mietpreisbremse

16. Feb. 2020

Der Bundestag hat beschlossen, die Mietpreisbremse zu verschärfen und ihren Geltungszeitraum bis Ende 2025 zu verlängern. Das berichten SPIEGEL ONLINE, ZEIT ONLINE, DIE WELT und das HANDELSBLATT online am 14.2. sowie die FAZ am 15.2. Die Mietpreisbremse begrenze weiterhin in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ Mieterhöhungen bei Neu- oder Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus maximal 10 %. Allerdings sei es Mietern künftig gestattet, zu hohe Mietzahlungen auch rückwirkend binnen der ersten 30 Monate des Mietverhältnisses zurückfordern. Bislang hätten zu hohe Mietzahlungen nicht zurückgezahlt werden müssen, sondern die Miete sei nur ab dem Zeitpunkt der Beschwerde des Mieters an die zulässige Höhe angepasst worden. Vonseiten der Immobilienbranche und der Politik komme Kritik. Daniel Föst (FDP) spreche von „sozialistischer Preiskontrolle“, Haus & Grund gebe zu bedenken, die Mietpreisbremse dürfe keine Dauereinrichtung sein, da sie privaten Vermietern ebenso wie Wohnungssuchenden schade. Die öffentliche Hand habe es versäumt, den Mietwohnungsmarkt durch mehr Neubau zu entlasten. Auch Jürgen Michael Schick vom IVD habe sich besorgt geäußert, berichtet VERMIETER-RATGEBER.DE am 14.2. Die Mietpreisbremse sei kein geeignetes Instrument zur Entspannung der Wohnungsmärkte und werde nicht für mehr Wohnungsbau sorgen. „Unsere Befürchtung war, dass sie der Einstieg für weitere Regulierungen sein wird. Und genau das ist eingetreten“, sage Schick. Über den „Risikofaktor Politik“ für die Immbilienbranche schreibt die IMMOBILIEN ZEITUNG am 13.2. ausführlich.