PB3C News

Kritik an Verfassungsbeschwerde gegen Bestellerprinzip

16. Jan 2022

Wie die IMMOBILIEN ZEITUNG am 13.1. berichtet, hat eine Immobilienvermittlerin beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Ende 2020 in Kraft getretene ‚Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser‘ eingereicht, da sie es als unzulässigen Eingriff in ihre Berufsfreiheit betrachtet. Das allerdings sähen nicht alle Immobilienvermittler so. „Nach einem Jahr Erfahrung mit der Neuregelung können wir berichten, dass die Regelung bei den Verkäufern und Käufern auf große Akzeptanz stößt“, sage etwa Christian Osthus vom IVD: „Auch in den Regionen, in denen bislang beide Parteien eine Provision gezahlt haben, zahlen die Käufer nun oftmals eine geringere Provision als bisher.“ Den Mitgliedern des IVD sei es gut gelungen, die Neuregelung umzusetzen. Auch der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI) stehe der Verfassungsbeschwerde kritisch gegenüber, da das sogenannte Bestellerprinzip eine faire Lösung sowohl für Verkäufer als auch für Käufer sei.