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Ist der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig?

15. Mrz 2020

Der jüngst beschlossene Berliner Mietendeckel ist nach Auffassung des Berliner Landgerichts verfassungswidrig, schreiben die FAZ, die WELT, der TAGESSPIEGEL und weitere Medien am 13.3. Berlin verfüge nicht über die nötige Gesetzgebungskompetenz, habe das Gericht seine Entscheidung begründet, und die neuen Vorschriften für formell verfassungswidrig erklärt. Die 67. Zivilkammer des Landgerichts habe daher beschlossen, die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Zuvor habe das Bundesverfassungsgericht einen Antrag mehrerer Berliner Vermieter auf die vorläufige Außerkraftsetzung der im Mietendeckelgesetz enthaltenen Bußgeldvorschriften abgelehnt, worüber auch die IMMOBILIEN ZEITUNG vom 12.3. berichtet. Die Antragsteller hätten mit ihrem Antrag deshalb keinen Erfolg gehabt, weil in solchen Fällen ein „besonders strenger Maßstab“ anzulegen sei. Die Ablehnung des Eilantrags begründe das Bundesverfassungsgericht damit, „dass das Gesetz auf Kriterien abstellt, die den Vermieterinnen und Vermietern bereits bekannt“ seien. Zudem trete die Kappung der Bestandsmieten erst am 23. November dieses Jahres in Kraft, sodass die Vermieter ausreichend Zeit hätten, sich mit den Vorgaben zu befassen. Eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Mietendeckels gehe mit der Ablehnung der Eilanträge aber nicht einher.