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Reform der Beleihungswertermittlung: Die verpasste Chance

12. Dez 2021

Simon Laube  |  Mähren AG

Die deutsche Sprache ist bekannt für ihre Bandwurmwörter. Eines davon, das diesen Sommer wieder aktuell wurde, ist „Beleihungswertermittlungsverordnung“, abgekürzt BelWertV – ein inzwischen 15 Jahre altes Gesetz, das Gutachtern vorschreibt, wie sie den Wert einer Immobilie für eine Beleihung, zum Beispiel eine Hypothek, ermitteln. Jetzt soll es überarbeitet werden. Doch der Entwurf, den die BaFin diesen Sommer vorlegte, verspielt viele Chancen zur Erneuerung. So orientieren sich Beleihungswerte nach dem aktuellen Stand auch weiterhin nicht ausreichend am Marktgeschehen. Möglichkeiten zur Digitalisierung bleiben ungenutzt. Und die Anhebung der Kleindarlehensgrenze ist viel zu zaghaft. Lesen Sie weiter auf LinkedIn.