Neue Chancen für Investitionen in den Klimaschutz
7. Sep 2023
7. Sep 2023
Mit dem neuen „Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen“ (kurz: Zukunftsfinanzierungsgesetz) würde unter anderem der notwendige Spielraum geschaffen, der es offenen Immobilienfonds ermöglicht, ihre Investitionstätigkeit auch auf den Erwerb und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien auszuweiten. Bisher dürfen jene nur Immobilien im engeren Sinne kaufen und verwalten. Um dies zu ändern, haben das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium Vorschläge erarbeitet, die den Fonds mehr Gestaltungsmöglichkeiten einräumen.
Das Gesetz sieht vielfältige Regelungen vor, die zahlreiche Kapitalmarkt- und Anlagethemen betreffen. Darunter fällt explizit auch ein Vorschlag, der offene Immobilienfonds betrifft: So soll es künftig möglich sein, „auch Grundstücke zu erwerben, auf denen sich ausschließlich Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien befinden, und diese Anlagen auch selbst zu betreiben.“ Bis zu 15 Prozent des Wertes des Sondervermögens können damit direkt in Erneuerbare-Energien-Anlagen wie beispielsweise in Photovoltaikanlagen investiert werden. Dabei handelt es sich explizit um sogenannte Freiflächenanlagen auf unbebauten Grundstücken, die von den Investoren selbst betrieben werden. Auch Windkraftanlagen oder andere Erneuerbare könnten zukünftig im Rahmen der neuen Kompetenzschaffung ein mögliches Investitionsziel werden.
Das neue Gesetz ist eine große Chance sowohl für den Klimaschutz als auch für Vermieter und Mieter, welche unabhängiger von externen Energielieferanten und möglichen Preisschwankungen agieren wollen – und nicht zuletzt für die Fondsinvestoren. Angesichts der zuletzt sehr volatilen und tendenziell steigenden Energie- und Strompreise ist es zunächst einmal sowohl für Mieter und Vermieter attraktiv, einen Teil der Gebäudeenergieversorgung aus weitgehend autarken Quellen wie Photovoltaikanlagen zu beziehen. Hinzu kommt, dass viele Verbraucher Wert auf den Bezug von Ökostrom legen, der hiermit quasi „ins Haus“ geliefert wird.
Deshalb ist es begrüßenswert, wenn es offenen Immobilienfonds nunmehr erleichtert wird, solche Anlagen zu installieren und zu betreiben. Das Gesetz geht aber noch einen Schritt weiter: Plötzlich können offene Immobilienfonds auch Photovoltaik- und andere Erneuerbare-Energien-Anlagen auch außerhalb und unabhängig der eigentlichen Immobilien bauen, betreiben und den erzeugten Strom in die Netze einspeisen – jedenfalls im Rahmen von bis zu 15 Prozent, sodass sie mit ihrer Gesamtallokation ihrem Namen gerecht bleiben.
Durch diese eigene Ökostromerzeugung kann ein offener Immobilienfonds den CO2-Fußabdruck seines Gesamtportfolios deutlich reduzieren – oder gegebenenfalls sogar vollständig kompensieren. Diese Ausweitung des Fondsportfolios käme den Anlegern nicht nur in Bezug auf Nachhaltigkeitsziele zugute, sondern auch finanziell: Die Erweiterung und Diversifizierung eines Fondsportfolios geht nachweislich mit positiven Effekten auf das Rendite-Risiko-Verhältnis einher.
Der potenzielle Beitrag zur Energie- und Klimawende ist beträchtlich: Angesichts eines Anlagevolumens der deutschen offenen Immobilien-Publikumsfonds von derzeit rund 125 Milliarden Euro ergibt sich bei den durch das Gesetz ermöglichten 15 Prozent Investitionen in erneuerbare Energien ein theoretisches Investitionspotenzial von mehr als 18 Milliarden Euro.
Damit können theoretisch beachtliche Ziele erreicht werden: Würden entsprechende Mittel beispielsweise in Photovoltaikanlagen investiert, könnte eine zusätzliche Stromleistung von rund 25 Gigawatt peak (GWp) erreicht werden. Das entspricht etwa 40 Prozent der gesamten Photovoltaikleistung, die bis Ende 2022 in Deutschland bereits installiert war. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 die Solarkapazitäten auf insgesamt 215 GWp auszubauen. Immobilienfonds könnten daher eine wichtige Rolle bei der Erreichung dieser Ziele einnehmen.
Wichtig für den Erfolg dieser Strategie wäre allerdings, dass nicht nur die entsprechenden Investitionen ermöglicht werden, sondern auch sichergestellt wird, dass die mit erneuerbaren Energien erzielten Gewinne nicht durch die Besteuerung im Rahmen des Investmentsteuerrechts torpediert werden. Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf, da sonst die notwendigen Investitionen vonseiten der Fonds ausbleiben werden. Trotzdem fällt das Fazit zum Zukunftsfinanzierungsgesetz, was diese neuen Möglichkeiten für offene Immobilien-Sondervermögen betrifft, uneingeschränkt positiv aus. Aus unserer Sicht ist der Gesetzgeber mit Initiativen wie dieser auf dem richtigen Weg.
Dieser Artikel erschien online am 04.09.2023 online auf immobilienmanager.de.
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