Das Landgericht Berlin hat den in der Hauptstadt geltenden, umstrittenen Mietendeckel zumindest in Teilen infrage gestellt, berichtet DIE WELT am 3.8. Die mit dem Gesetz festgelegten Mietobergrenzen seien zwar verfassungsgemäß, doch sei es nicht möglich, diese Grenzen rückwirkend ab 18. Juni 2019 gelten zu lassen. Erst ab dem Zeitpunkt des Inkrafttreten des Mietendeckelgesetzes am 23. Februar 2020 könne dieses Gültigkeit beanspruchen. Mieterhöhungen, die die definierten Mietobergrenzen überschritten, seien somit erst ab März 2020 unzulässig.