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Baulandmobilisierungsgesetz ist beschlossene Sache

9. Mai 2021

Die Fraktionen der großen Koalition haben sich auf das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland geeinigt, berichten DIE WELT und der TAGESSPIEGEL am 6.5., das HANDELSBLATT online am 7.5. und die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG am 9.5. Die meisten der darunter zusammengefassten Änderungen des Baugesetzbuches beträfen die Städte und Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt. So sei künftig eine Genehmigung durch die Baubehörde erforderlich, wenn größere Mietshäuser in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden sollten. Eine Kleineigentümer-Regelung nehme allerdings Vermieter von bis zu fünf Wohnungen von dieser Regelung aus. Außerdem werde den Bundesländern das Recht eingeräumt, diese Obergrenze zu ändern und sie bei drei bis 15 Wohneinheiten anzusetzen. Das Vorkaufsrecht für Gemeinden werde erweitert, so dass diese anstatt wie bislang zwei nun drei Monate Zeit hätten, es auszuüben. Für die betreffende Wohnimmobilie müssten sie außerdem nur einen gutachterlich ermittelten Verkehrswert bezahlen anstatt des Marktpreises. Ein erweitertes Baugebot erlaube Städten und Gemeinden, Eigentümer von unbebauten Grundstücken dazu zu zwingen, innerhalb einer Frist Wohnraum zu errichten, außer, das Grundstück solle an enge Familienmitglieder weitergegeben werden. Jan Marco Luczak (CDU) bemängele: „Besser wäre es gewesen, wenn wir Mieterschutz und Eigentumsbildung zusammengebracht hätten.“ Jürgen Michael Schick vom IVD gebe zu bedenken, dass das Umwandlungsverbot Wohneigentumsbildung verhindere. Außerdem sei das neue Gesetz kontraproduktiv: „Mit der Baugesetzbuchnovelle wurde ein Regelwerk geschaffen, das mehr blockiert als mobilisiert. Wenn es den Kommunen jetzt erleichtert wird, Vorkaufsrechte auszuüben, fehlt ihnen das Geld für den Neubau. Doch ohne Neubau werden die Mieten nicht sinken können.“