Grundsteuerreform lässt Mieten steigen
9. Okt 2022
9. Okt 2022
Bei einigen Berechnungen der neuen Grundsteuer ist laut der ersten nun ausgestellten Bescheide durch die Berliner Finanzämter ein Rohertrag ermittelt worden, der über dem Mietspiegel liegt und als Miete gar nicht zulässig wäre, berichtet DER TAGESSPIEGEL am 5.10. Der Grund hierfür sei laut der Senatsverwaltung für Finanzen, dass ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung komme, bei dem Nettokaltmieten angesetzt würden, die aus Zahlen des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes abgeleitet würden. Bei den Berechnungen der erzielbaren Miete seien so zwar das Alter des jeweiligen Gebäudes sowie die Größe der jeweiligen Wohnung eingeflossen, nicht aber die konkrete Wohnlage. Die Senatsverwaltung erwarte, dass die errechneten höheren Ertragsmieten keine großen Auswirkungen auf die tatsächlichen Mietverhältnisse haben würden, da Vermieter nicht dazu verpflichtet wären, die Mieten zu erhöhen oder zu senken. Dies aber sei ein Trugschluss, da Vermieter die Grundsteuer auf die Mietnebenkosten umlegen und so die er erhöhte Steuer weiterreichen könnten.