Vorkaufsrecht für Berliner Bezirke gekippt
14. Nov 2021
14. Nov 2021
Wie die FAZ, die IMMOBILIEN ZEITUNG und der TAGESSPEGEL am 11.11. schreiben, hat nun das Bundesverwaltungsgericht, sieben Monate nach Beendigung des Mietendeckels, mit einem Urteil die Praxis vieler Berliner Bezirke untersagt, in sogenannten Milieuschutzgebieten das Vorkaufsrecht geltend zu machen und Wohnimmobilien zu kaufen, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu verhindern. Konkret sei es um einen Fall im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gegangen, wo die Verwaltung 2017 das Vorkaufsrecht für ein Wohnhaus mit 20 Einheiten zugunsten einer landeseigenen Wohnungsgesellschaft mit der Begründung ausgeübt habe, das Gebäude liege in einem Milieuschutzgebiet. Das Bundesverwaltungsgericht habe geurteilt, dass die bloße Annahme, der künftige Eigentümer wolle „erhaltungswidrige Nutzungsabsichten“ verfolgen, nicht ausreiche, um ein solches Eingreifen zu rechtfertigen. Dem Urteil nach sei das Vorkaufsrecht ausgeschlossen, wenn ein Grundstück entsprechend den städtebaulichen Maßnahmen bebaut und genutzt werde und keine sonstigen Missstände bestünden, und dies treffe auf die in Frage stehende Liegenschaft in Friedrichshain-Kreuzberg zu. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes habe auch über Berliner Grenzen hinaus Bedeutung, denn Städte wie Hamburg und München setzten ebenfalls auf das Vorkaufsrecht. Der Immobilienverband IVD habe einmal mehr gefordert, einen Wohngipfel für Berlin mit dem Ziel, den Neubau anzukurbeln zu veranstalten, anstatt auf Gesetze wie das Vorkaufsrecht zu setzen, sei das doch, wie Dirk Wohltorf sage, „das Einzige, was den Berliner Mietern wirklich hilft“.