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Wir sollten CO2-Zertifikate sektorenübergreifend nutzen

19. Sep 2021

Lars von Lackum  |  LEG Immobilien AG

Weniger Emissionen bei gleichbleibender unternehmerischer Flexibilität – das ist ein Grundkonsens der Wirtschaft, wenn es darum geht, Kohlendioxid einzusparen. Der europäische Emissionshandel für den Energiesektor und die energieintensive Industrie schaffen dafür ein wirkungsvolles Klimaschutzinstrument. Vereinfacht gesagt, gibt dabei die Politik die Anzahl an CO2-Verschmutzungsrechten vor, die zur Erreichung der Klimaziele erlaubt sind; diese wiederum müssen von den Unternehmen ersteigert werden. Vor diesem Hintergrund begrüße ich den jüngsten Vorstoß der Europäischen Kommission, den Emissionshandel auf die Sektoren Gebäude und Verkehr auszuweiten. Mit den CO2-Zertifikaten wurde schließlich ein umweltpolitischer Goldstandard geschaffen, der nicht an Branchengrenzen halt machen darf.

Mittelfristig muss aber ein sektorübergreifendes System für den Emissionshandel geschaffen werden, um eine Konzentration auf die effizientesten Maßnahmen zu ermöglichen. Gerade die Wohnungswirtschaft könnte hier mit gutem Beispiel vorangehen. Auf der einen Seite sollten wir den Weg der energetischen Ertüchtigung von Gebäuden fortsetzen, wobei hier deutlich genauer als in der Vergangenheit Aufwand und Nutzen abgewogen werden müssen. Auf der anderen Seite könnte unser Sektor aber auch mehr für die dezentrale, klimaneutrale Energieerzeugung tun, ohne durch die engen Grenzen des Mieterstromgesetzes beschränkt zu werden – etwa durch Investitionen in Biomassekraftwerke mit Wärmeauskopplung oder Solarpaneele auf den Dächern.

Mieter sollten dabei die auf ihren Dächern produzierte Energie aber auch direkt nutzen können. Derzeit geht das nicht ohne Weiteres. Für die Umsetzung eines Mieterstromprojekts bedarf es heute eines aufwändigen Engagements des Vermieters bzw. des Anlagenbetreibers. Jeder Mieter muss einzeln einen Stromliefervertrag abschließen. Für den Vermieter ist somit ungewiss, wie hoch die Abnahmequote der Mieter über die Lebensdauer der Photovoltaikanlage ausfällt. Gleichzeitig entscheidet diese Abnahmequote über die Wirtschaftlichkeit des Projekts und ist damit auch Grundlage für die Investitionsentscheidung.

Dieser Artikel erschien am 9.9. in der IMMOBILIEN ZEITUNG.