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Fondsstandortgesetz könnte das Auflegen neuer Spezialfonds erschweren

6. Dez 2020

Die Vorgaben des derzeit im Planungsstadium befindlichen ‚Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschlands‘ enthalten neben vielen für die deutsche Fondsbranche positiven Neuerungen im europarechtlichen Teil des Gesetzes auch Regelungen, die zu Komplikationen beim Auflegen neuer Spezialfonds führen könnten, schreibt die BÖRSEN-ZEITUNG am 4.12. Darauf habe der Rechtsanwalt Conrad Ruppel von der Kanzlei Hengeler Mueller im Gespräch mit der BÖRSEN-ZEITUNG hingewiesen. „Die europäischen Pre-Marketing-Regeln können sich nachteilig auf die Spezialfondspraxis in Deutschland auswirken. Mit dem geplanten Fondsstandortgesetz belässt es der deutsche Gesetzgeber bei einer Eins-zu-Eins-Umsetzung. Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzmarktbehörden ihren Auslegungsspielraum nutzen, um eine ausgewogene Auflegungs- und Vertriebspraxis zu erhalten“, gebe Ruppel zu bedenken. Die geplanten Veränderungen bezüglich des deutschen Standortes seien für ganz Europa von Bedeutung, da Deutschland der absatzstärkste Fondsstandort in der Region sei. Derzeit befinde sich das sogenannte Fondsstandortgesetz noch im Stadium des Referentenentwurfs.