PB3C News

Das Bestellerprinzip ist vom Tisch

24. Mai 2020

Der Bundestag hat beschlossen, dass die Vermittlergebühr, die beim Erwerb von Wohnimmobilien fällig wird, maximal zur Hälfte vom Käufer eingefordert werden darf, berichtet die IMMOBILIEN ZEITUNG am 22.5. Dass die Gebühr vollständig vom Käufer übernommen werde, sei unzulässig. Die jetzt beschlossene Regelung sei ein Kompromiss, nachdem vorher lange im Raum gestanden habe, die gesamte Provision wie bei Vermietungen beim Verkauf auch dem Besteller in Rechnung zu stellen. „Die Teilung der Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer ist fair, da in der Regel beide Parteien von der Leistung des Maklers profitieren“, sage Jürgen Michael Schick vom IVD. „Es ist daher zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die Doppeltätigkeit weiterhin zulässt. Sie entspricht dem Leitbild des Immobilienmaklers, der als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer fungiert.“ Allerdings sei jede Immobilientransaktion einzigartig und erfordere Flexibilität. Was sich aufgrund der Unterschiedlichkeit der Märkte bewährt habe, werde künftig stark eingeschränkt.