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Kritik am Gesetzentwurf zum Vorkaufsrecht

8. Mai 2022

Wie das HANDELSBLATT am 5.5. schreibt, will Bauministerin Klara Geywitz mit dem nun vorgelegte Gesetzesentwurf zum neuen kommunalen Vorkaufsrecht „die bisherige Verwaltungspraxis der Gemeinden zur Ausübung ihrer Vorkaufsrechte in Gebieten mit einer Erhaltungssatzung“ wieder ermöglichen und „auf eine sichere Rechtsgrundlage“ stellen. So sollen Kommunen und Städte wieder bevorzugten Zugriff auf Grundstücke in Milieuschutzgebieten erhalten. Geplant sind auch die Einführung einer sogenannten Abwendungsvereinbarungen“, mittels derer sich Käufer die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden könnten, indem sie sich zu den Zielen der Milieuschutzsatzung verpflichten. Kritik an der Novelle des Vorkaufsrechts komme unter anderem vonseiten der CDU. So kritisiere Dr. Jan-Marco Luczak MdB von der CDU, es handle sich dabei um „ein symbolhaft überhöhtes Instrument“. In den letzten Jahren seien in Berlin für die Ausübung des Vorkaufsrechts 520 Mio. Euro ausgegeben worden, für en Erwerb von lediglich 2.700 Wohnungen. Diese Steuermittel hätten sinnvoller für mehr Mietzuschüsse und vor allem zum Wohnungsbau eingesetzt werden können, um langfristig dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken. Außerdem werde durch die Abwendungsvereinbarungen verhindert, dass Sanierungen und Umbauten für ein altersgerechtes Wohnen umgesetzt würden. „Das konterkariert massiv die Ziele der Barrierefreiheit, von altersgerechtem Wohnen und dem Klimaschutz“, fasse Luczak zusammen.