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Der Mietendeckel ist beschlossene Sache

2. Feb 2020

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat dem umstrittenen Mietendeckel für die Hauptstadt zugestimmt, berichten die BÖRSEN ZEITUNG, die FAZ, die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG und DIE WELT am 31.1. Die Mietenbegrenzung solle fünf Jahre lang für 1,5 Mio. nicht preisgebundene Wohnungen gelten. Die Mieten würden auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren, erst ab 2022 dürften sie um maximal 1,3 % pro Jahr bis zu den geltenden Mietobergrenzen erhöht werden. Diese Obergrenzen von bis zu 9,80 Euro/qm seien auch bei neuen Verträge einzuhalten, wobei die neue Miete darüber hinaus nicht höher sein dürfe als die Vormiete. Bestandsmieten, die um mehr als ein Fünftel über dem Vergleichswert lägen, müssten gesenkt werden, wenn der Mieter dies beantrage. Nur nach 2014 errichtete Neubauten und Sozialwohnungen seien von der Deckelung ausgenommen. Die Opposition habe die Einführung des Mietendeckels geschlossen abgelehnt. Zahlreiche Branchenteilnehmer und Juristen schätzten den Mietendeckel als verfassungswidrig ein, vor allem, weil Berlin nicht die Kompetenz besitze, ein solches Gesetz zu beschließen. Burkard Dregger, der Fraktionschef der Berliner CDU, habe angekündigt, seine Fraktion werde vor dem Verfassungsgericht klagen. Jürgen Michael Schick vom IVD habe das Abstimmungsergebnis als „historischen Tabubruch“ bezeichnet: „Der Mietendeckel kommt einer Enteignung gleich und ist eine Katastrophe für den Berliner Wohnungsmarkt.“ Das HANDELSBLATT gibt am 30.1. einen ausführlichen Überblick über die Auswirkungen, die das Gesetz für Mieter und Vermieter haben wird.