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Basel IV wird verschoben – gut so!

26. Apr 2020

Lahcen Knapp  |  Empira

Die europäische Bankenaufsicht war gerade dabei, ihre Chance auf eine faire und angemessene Risikobepreisung wortwörtlich zu ‚verbaseln‘, als ihr die Corona-Krise in die Quere kam. Es geht um die europäische Umsetzung der vom Baseler Ausschuss ausgearbeiteten Eigenkapitalanforderungen bei der Kreditvergabe (Basel IV). Wichtigste Folge für die Immobilienwirtschaft: Finanzierungen würden sich massiv verteuern, und zwar sowohl in der privaten Baufinanzierung als auch in der gewerblichen Immobilienfinanzierung.

Der Knackpunkt ist der sogenannte Outputfloor: Bei der Risikogewichtung ihrer Aktiva können die Kreditinstitute derzeit zwischen einem Standardansatz und einem auf internen Ratings basierenden Ansatz wählen, den in der Regel vor allem die größeren Banken anwenden. Geplant ist derzeit, dass die so ermittelte Risikogewichtung künftig die des Standardansatzes nicht mehr deutlich unterschreiten darf. Doch aus gutem Grund ist gerade dies bei der besonders risikoarmen privaten Bau- wie auch der gewerblichen Immobilienfinanzierung zumeist der Fall.

Eigentlich soll die Maßnahme dem berechtigten Ziel dienen, mehr internationale Transparenz und Vergleichbarkeit bei der Kapitalausstattung von Banken zu schaffen. Aber das Gegenteil von gut gemeint ist leider auch hier wieder gut gemacht. Wenn nämlich bei der in Deutschland äußerst risikoarmen privaten Baufinanzierung die Risikogewichtung auf mehr als das Doppelte steigt, dann verteuert sich am Ende die Kreditaufnahme für private Häuslebauer. Doch auch professionelle Projektentwicklungen können durch höhere Fremdkapitalkosten weniger rentabel werden.

Und damit nicht genug: Letzten Endes würde sich die Bankenregulierung hier ein Eigentor schießen. Denn in der gewerblichen Immobilien- und Projektfinanzierung würden sich durch diese Maßnahmen die Konditionen bei den klassischen Kreditinstituten verschlechtern. Das wiederum erhöht die Attraktivität alternativer Fremdkapitalgeber, die allerdings viel weniger streng reguliert und beaufsichtigt werden. Auf den gesamten Markt bezogen würde somit die Regulierungsdichte indirekt sinken. Lachende Dritte wären alternative Anbieter wie Versicherungen, Mezzaninekapitalgeber, Kreditfonds oder Crowd-Finanzierer, die allesamt weder den Regeln des Baseler Ausschusses noch dem deutschen Kreditwesengesetz unterliegen. Jetzt hat der Ausschuss die Einführung um ein Jahr auf 2023 verlegt und nochmals zur Diskussion gestellt. Das lässt die Bankenlobby derzeit aufatmen.

Dieser Artikel erschien am 23.4. in der IMMOBILIEN ZEITUNG.