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Neues Jahr, neue Offenlegungspflichten

1. Jan 2023

Ab dem 31. Dezember 2022 muss laut der EU-Offenlegungsverordnung auf Fondsebene rückwirkend über die sogenannten Principal-Adverse-Impact-Indikatoren, kurz PAIs, berichtet werden – und das quer durch alle existierenden Klassifizierungen und Produkte, schreibt Robert Bluhm von Universal Investment am 19.12. auf IMMOBILIENMANAGER. Das sei prinzipiell auch richtig, da es keineswegs selbstverständlich sei, dass ein nachhaltiger Fonds alle ESG-Faktoren ausschließlich positiv beeinflusse, doch die Umsetzung komme für die Fondsbranche einer Mammutaufgabe gleich. Denn nachdem es bislang darum gegangen sei, darüber aufzuklären, wie sich Nachhaltigkeit auf das Produkt auswirke, sei nun gefordert, auch die Inside-Out-Perspektive zu beschreiben, wie sich wirkt das Finanzprodukt auf die Nachhaltigkeit auswirke. „Der administrative Aufwand, der sich für größere Fondshäuser beziehungsweise Service-KVGs mit stark diversifizierten Fonds oder einer breiten Fondspalette daraus ergibt, ist erheblich“, schreibt Bluhm und geht auf die Herausforderungen, die sich daraus ergeben, im Detail ein.