Finanzausschuss beschließt Share-Deal-Reform
18. Apr 2021
18. Apr 2021
Der Finanzausschuss des Bundestages hat die Share-Deal-Reform beschlossen, schreibt die BÖRSEN-ZEITUNG am 15.4. Ab Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Juli werde die Grunderwerbsteuer schon beim Kauf von mindestens 90 % der Anteile einer grundstückshaltenden Gesellschaft fällig, nachdem die Grenze zuvor bei 95 % gelegen habe. Zudem sei die Haltefrist für die restlichen Anteile an einer Objektgesellschaft von fünf auf zehn Jahre verlängert worden. Eine Börsenklausel verhindere, dass auch bei börsennotierten Firmen, wo der Eigentümerwechsel der Normalfall sei, Grunderwerbsteuer anfalle. Bei Anteilsübergängen über eine regulierte Börse werde auch mit der Neuregelung keine Grunderwerbsteuer fällig.