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immoSUBSTANZ als Artikel-8-plus-Fonds eingestuft

16. Okt 2022

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat die Einstufung des KGAL immoSUBSTANZ als Fonds nach Artikel 8 plus der EU-Offenlegungsverordnung bestätigt. Der Fonds darf damit seit dem 28. September an Privatanleger mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen im Sinne der im August angepassten MiFID-II-Regeln vertrieben werden. Lesen Sie den vollständigen Beitrag und weitere Blogtexte auf der Seite MEIN IMMOSUBSTANZ von KGAL.