immoSUBSTANZ als Artikel-8-plus-Fonds eingestuft
16. Okt 2022
16. Okt 2022
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat die Einstufung des KGAL immoSUBSTANZ als Fonds nach Artikel 8 plus der EU-Offenlegungsverordnung bestätigt. Der Fonds darf damit seit dem 28. September an Privatanleger mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen im Sinne der im August angepassten MiFID-II-Regeln vertrieben werden. Lesen Sie den vollständigen Beitrag und weitere Blogtexte auf der Seite MEIN IMMOSUBSTANZ von KGAL.