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Steuerliche Vorteile durch verbesserte Abschreibung im Wohnungsneubau ab Oktober 2023

7. Sep 2023

Das Bundeskabinett hat am 30. August das Wachstumschancengesetz beschlossen. Darin enthalten ist eine steuerliche Entlastung für den massiv zurückgegangenen Wohnungsneubau: die zeitlich befristete Einführung einer degressiven Abschreibung (Absetzung für Abnutzung = AfA). Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Investoren ihre Kosten schneller steuerlich geltend machen können. Dadurch werden schneller Investitionen in neuen Wohnraum möglich. Konkret geht es um neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen, die ab dem 1. Oktober 2023 gebaut werden. Die Förderung ist auf sechs Jahre befristet. Der Baubeginn muss daher spätestens bis zum 30. September 2029 erfolgen. Förderfähig sind Neubauten ab dem Effizienzhaus-55-Standard – ohne Baukostenobergrenze. Lesen Sie weiter auf der Webseite von Engel & Völkers Commercial.