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ECSP – das bringt die neue EU-Verordnung für Crowdfunding

10. Jul 2022

Am 10. November 2021 trat die EU-Verordnung 2020/1503 in Kraft. Die ‚European Crowdfunding Service Provider‘-Verordnung (ECSP-VO) schafft einen Rechtsrahmen für europaweite Crowdfunding-Aktivitäten und erhöht die Sicherheit für Anleger. Ziel der EU ist es, die ins Stocken geratenen Finanzierungen durch klassische Kreditgeber wie Banken und Sparkassen, die seit der Finanzkrise 2008 erhöhtes Eigenkapital zurückhalten müssen, durch alternative Kapitalströme aus dem Crowdfunding zu ergänzen. Lesen Sie den vollständigen Beitrag und weitere Blogtexte auf der Seite von ACHTSTEIN INVEST.