Wohneigentum unerwünscht, aber der Staat senkt sich die Preise
9. Mai 2021
9. Mai 2021
Schaut man sich das Baulandmobilisierungsgesetz an, das am Freitag im Bundestag nach zweiter und dritter Lesung beschlossen wurde, wird einem klar: Die Deutschen sollen nach dem Willen der Regierung ein Land der Mieter bleiben. Eigentümer sind unerwünscht. Nach den Erfolgen der vergangenen Jahre müsste mich dieses Ergebnis schockieren, weil mit dem Baukindergeld und der Provisionsteilung durchaus erste richtige Schritte zur Förderung von Wohneigentum unternommen wurden. Als nächstes hätten Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb und Eigenkapitalbürgschaften folgen müssen. Gerade in Zeiten niedriger bis negativer Zinsen wären dies die wichtigsten Hilfsmittel, um mehr Menschen in Wohneigentum zu bringen, sei es zum Selbstnutzen, sei es als Kapitalanlage.
Nun aber kommt es anders, und die Baugesetznovelle liest sich wie ein staatlich verordnetes Mietermanifest. Vor allem zwei Aspekte, die für mich die beiden Seiten des Gesetzes verdeutlichen, möchte ich ausdrücklich erläutern – denn sie müssen in einem Kontext verstanden werden.
Das Baulandmobilisierungsgesetz sieht auf der einen Seite vor, dass der Kauf von Mietwohnungen gebremst werden soll. Hier sitzt die Bundesregierung dem hartnäckigen Vorurteil auf, dass Mieter nach der Aufteilung ihres Mietshauses und der Privatisierung der einzelnen Wohnungen vermehrt die Kündigung droht. Aber stimmt das wirklich? In den meisten Metropolen mit angespannten Wohnungsmärkten und entsprechend strengem Mieterschutz greift nach dem Verkauf einer Wohnung ein über die klassischen Mieterrechte hinausgehender Schutzschirm, unter anderem mit einem Verbot von Eigenbedarfskündigungen für sieben, zehn und mitunter sogar 15 Jahre. Langfristiger kann man Mieterschutz, sofern er nicht lebenslang gelten soll, nicht planen.
Wenn aber das faktische Umwandlungsverbot nicht dem Mieterschutz dient, was ist dann sein Zweck? Dafür lohnt ein Blick auf einen der Tatbestände des Genehmigungsvorbehaltes für die Privatisierung. Ein Mietshaus darf nämlich dann aufgeteilt werden, wenn zwei Drittel der Mieter von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Da das in der Realität aber kaum eintritt, wird praktisch der gesamte Mieterkauf eliminiert.
Und nun der zweite Punkt, die besagte Kehrseite derselben Medaille, die privates Eigentum verhindern und ausbremsen will. Im gleichen Atemzug erweitert nämlich das Baulandmobilisierungsgesetz das Vorkaufsrecht der Kommunen. Zum einen wird der Prüfungszeitraum für die Ausübung des Vorkaufsrechtes von zwei auf drei Monate ausgeweitet. Zum anderen dürften Kommunen versuchen, nun die Kaufpreise abzusenken – sie steigen nicht zu dem zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Kaufpreis in den Kaufvertrag ein, sondern erwerben zum „Verkehrswert“. Während also der private Wohnungskauf erschwert wird, wird der staatliche Mietshauskauf erleichtert. In der Begründung des zuständigen Bundestagsausschusses heißt es dann auch frank und frei: „Dies führt im Vergleich zur bestehenden Regelung in vielen Fällen zu einer Preisdämpfung für die Gemeinde“.
Das Baulandmobilisierungsgesetz zielt darauf ab, privaten Investoren den Erwerb von Wohneigentum zur Kapitalanlage und Mietern den Sprung ins Eigentum zu erschweren. Das betrifft vor allem den Teil der Mittelschicht, die sich den hochpreisigen Neubau nicht leisten kann – wir haben es also mit der aktiven Verhinderung von Altersvorsorge und damit der Förderung von Altersarmut in breiten Teilen der Bevölkerung zu tun. Gleichzeitig sollen die Menschen in ein Abhängigkeitsverhältnis gegenüber dem Staat als Vermieter gedrängt werden. Anders lässt sich die bewusste Besserstellung des Staates beim Erwerb von Eigentum gegenüber dem einzelnen nicht deuten. Für mich ist das ein gesellschaftliches und rentenpolitisches Armutszeugnis der scheidenden Bundesregierung.