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Deutschland braucht geschlossenes Sondervermögen auch für Privatanleger

31. Jan 2021

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Fondsstandortgesetz verabschiedet, schreibt die IMMOBILIEN ZEITUNG am 28.1. Darin seien vier neue Produktformen für Immobilienfonds vorgesehen, hinsichtlich derer die Experten geteilter Meinung seien: geschlossenes Sondervermögen, offene Investment-Kommanditgesellschaften, offene Infrastrukturfonds und geschlossene Master-Feeder-Immobilienfonds. Nur letztere stünden dem Gesetzentwurf zufolge auch Kleinanlegern offen, der Rest sei allein für qualifizierte Anleger bzw. institutionelle Investoren konzipiert. Jochen Schenk von Real I.S. bedauere dies und fordere mehr Möglichkeiten für Privatanleger und gebe zu bedenken: „Nach dem Inkrafttreten des neuen Fonds-Rahmenwerks KAGB 2013 kamen nur noch wenige geschlossenen Fonds für Kleinanleger an den Markt. Das Privatkapital wanderte in den Bereich der Vermögensanlagen ab – das ist das am wenigsten regulierte Segment der gesamten Branche. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein!“ Schenk verweise auf den Fondsstandort Luxemburg, wo mit dem Fonds Commun de Placement (FCP) ein Vehikel zur Verfügung stehe, das dem geschlossenen Sondervermögen entspreche, und er plädiere dafür, die Wahlmöglichkeiten in beiden Ländern für Anleger anzugleichen.