PB3C News

Mietendeckel laut Innenministerium verfassungswidrig

18. Nov 2019

Wie die BERLINER MORGENPOST sowie SPIEGEL ONLINE, ZEIT ONLINE und weitere Onlinemedien am 16.11. berichten, verstößt der vom rot-rot-grünen Berliner Senat beschlossene Mietendeckel nach Auffassung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gegen das Grundgesetz. In einer E-Mail habe Staatssekretär Marco Wanderwitz im Auftrag von Horst Seehofer (CDU) den Berliner Landeschef Kai Wegner (CDU) unlängst darauf aufmerksam gemacht, das Land Berlin sei „kompetenzrechtlich daran gehindert“, Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen. Auch einzelne in dem Gesetzesentwurf vorgesehene Regelungen seien nach Ansicht des Innenministeriums verfassungswidrig. So werde bezweifelt, ob von den Interessen der Vermieter in einem derart hohen Maße abgesehen werden dürfe, und kritisiert, dass die Mietobergrenzen unter Bezug auf den Mietspiegel aus dem Jahr 2013 bestimmt würden, so dass die gestiegenen Kosten etwa für Instandhaltung keine Berücksichtigung fänden. Wegner warne vor mietrechtlichem Chaos, das eintreten werde, wenn der Mietendeckel erst eingeführt und danach gerichtlich für verfassungswidrig erklärt werde. In der Folge werde es in Berlin jahrelang keinen rechtssicheren Mietspiegel geben. Schon jetzt richte das geplante Gesetz Schaden an, indem es dazu verleite, Mieterhöhungen vorzunehmen und Investitionen zurückzustellen oder zu unterlassen.