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Wohnungsvermieter sollen Hälfte der CO2-Kosten übernehmen

16. Mai 2021

Die Bundesregierung möchte die Umlagefähigkeit des CO2-Preises im Wohnbereich begrenzen, berichten SPIEGEL ONLINE und TAGESSPIEGEL online am 12.5. sowie DIE WELT, das HANDELSBLATT, die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG und die FAZ am 14.5. Einem entsprechenden Kabinettsbeschluss zufolge sollten Wohnungsvermieter künftig die Hälfte des Aufschlages auf Öl und Gas tragen. Die Regelung, die noch vom Bundestag verabschiedet werden müsse, solle bereits vor dem Ende der Legislaturperiode greifen. Die Wohnungswirtschaft lehne den Kompromiss ab, weil dadurch weniger Mittel für notwendige energetische Modernisierungen zur Verfügung stünden. Der Eigentümerverband Haus und Grund bezeichne sie zudem als „klimaschutzpolitisch kontraproduktiv“. Durch die Einigung beantworte die schwarz-grüne Koalition nach monatelangen Diskussionen die offene Frage, wie der seit Anfang 2021 fällige CO2-Preis auf fossile Brennstoffe zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden solle. Grüne und SPD hätten für einen geringeren Anteil von Mietern geworben. Die Union hingegen habe angeführt, dass Vermieter keinen Einfluss auf das Heizverhalten der Mieter hätten und nicht für mögliche Verschwendung verantwortlich gemacht werden dürften. Eine solche Lösung verstoße gegen das Verursacherprinzip und die Grundidee einer Verbrauchssteuer. Der Zeitpunkt der Entscheidung falle zusammen mit der ebenfalls in dieser Woche angekündigten Verschärfung des Bundes-Klimaschutzgesetzes, die von Wirtschaftsvertretern zu einem erheblichen Teil als wahlkampftaktisch motiviert und nicht umsetzbar kritisiert werde.