PB3C News

Ab jetzt gilt: Halbe-halbe bei der Vermittlerprovision

20. Dez 2020

Am 23. Dezember tritt das ‚Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser‘ in Kraft, berichtet die FAZ am 18.12. Ab dann gelte bundesweit die Regelung, dass beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung die Provision des Immobilienvermittlers hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werde. Christian Osthus vom IVD begrüße die Neuregelung und hoffe darauf, dass dadurch die Arbeit des Maklers in ein besseres Licht gerückt werde: „Die Aufteilung der Maklerprovision führt zu mehr Wettbewerb und zu einer Professionalisierung der Branche – und das ist sehr gut.“