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Geblinkt wird nachts nur bei Bedarf

5. Mrz 2023

Wenn Windenergie in Deutschland eine Zukunft haben soll, braucht sie die Akzeptanz einer breiten Mehrheit. Mit ihrem allnächtlichen Blinkrhythmus haben Windräder allerdings nicht nur manchen Bürger um seinen Schlaf gebracht, sondern selbige auch zu Gegnern gemacht. Nach einigem Hin und Her hat die Bundenetzagentur dem nächtlichen Dauerblinken zum 31. Dezember 2022 ein Ende gesetzt. Seither ist die sogenannte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) Pflicht. Das Blinken setzt folglich seit Anfang des Jahres nur dann ein, wenn ein Luftfahrzeug eine bestimmte Distanz zum Windrad unterschreitet. Gerade im ländlichen Raum, wo wenig Luftverkehr herrscht, dürften nachts meist ausschließlich Sterne funkeln. Lesen Sie den vollständigen Beitrag und weitere Blogtexte auf der Seite KLIMAVEST von COMMERZ REAL.