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FDP schlägt alternative Mietspiegelberechnung vor

19. Dez 2019

Über die derzeit geführte Debatte über die Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Mietspiegelberechnung schreiben DIE WELT am 19.11. und die IMMOBILIEN ZEITUNG am 21.11. Während die Bundesregierung vorhat, den Betrachtungszeitraum von vier auf sechs Jahre zu verlängern, um die Mietsteigerungen zu bremsen, schlägt die FDP nun ein gänzlich neues Verfahren vor, um die Datengrundlage für die Erstellung der Mietspiegel zu verbessern, berichtet DIE WELT. Der Zeitung liege ein entsprechender bereits beschlossener Leitantrag der FDP-Bundestagsfraktion vor, den diese in den kommenden Wochen in den Bundestag einbringen wolle. Vorgeschlagen werde, dass Vermieter zu Mietpreisauskünften verpflichtet werden sollten, um die Mietspiegel nicht weiterhin auf Grundlage oft recht kleiner Stichproben, die statistisch ausgewertetet würden, zu errechnen, sondern anhand der tatsächlichen Mietpreise. Dies könne „auf einfache Art und Weise erfüllt werden, indem die Meldung über eine Neuvermietung oder eine Änderung der Bestandsmiete zusammen mit der jährlichen Steuererklärung erfüllt wird“, heiße es in dem Leitantrag. Da der Vermieter ohnehin verpflichtet sei, seine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung offenzulegen, müsse man nur noch im Falle einer Neuvermietung oder einer Bestandsmietenänderung zusätzlich einige wesentliche Merkmale der Wohnung erheben, um eine ausreichend detaillierte Datengrundlage zu erhalten. Die Finanzämter könnten die Daten anonymisiert an die Kommunen weitergeben und ihnen so die Erstellung von Mietspiegeln auf Grundlage realer Werte ermöglichen.