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EU-Offenlegungsverordnung sorgt für Verunsicherung

4. Jul 2021

Die EU-Offenlegungsverordnung ist ein wichtiger Baustein bei der Schaffung transparenter und vergleichbarer Kriterien für eine nachhaltigere Finanzwirtschaft in Europa, doch kann sie ihr Potenzial bislang nicht voll ausschöpfen, da bei Inkrafttreten am 10. März 2021 die Spezifizierung der Vorgaben durch die technischen Regulierungsstandards noch nicht vollständig festgestanden habe, schreibt Lahcen Knapp von Empira auf HANDELSBLATT INSIDE REAL ESTATE am 2.7. Hinsichtlich der Level-2-Standards, die von den drei EU-Finanzaufsichtsbehörden Eba, Eiopa und Esma definiert würden, habe man sich bis zum Inkrafttreten der Verordnung nicht einigen können, auch deshalb, weil die Regularien auch mit der erst ab 2022 sukzessive anzuwendenden EU-Taxonomieverordnung verzahnt werden müssten. Zwar gehe es dabei um Details, doch seien diese entscheidend. Denn Kunden und Aufseher erwarteten von den Finanzdienstleistern, dass sie ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten nun offenlegten und ihre Produkte als Artikel-8- oder gar Artikel-9-konform einstufen ließen. Doch wie genau dies auch quantitativ nachzuweisen sei, sei noch nicht final geregelt, womit die Fondsbranche in der Regulierungsfalle sitze.