Immobilien mit Impact: Artikel-9-Tauglichkeit nachweisen
4. Dez 2022
4. Dez 2022
Dem Immobiliensektor kommt eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft und der Einhaltung des 1,5-Grad-Limits zu. Viele Bestandshalter sowie auch Finanzierer und Investoren erkennen die strategische Relevanz klimagerechter Sanierungspläne und sind entschlossen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden sowie eine Vorreiterrolle in ihrem Wettbewerbsumfeld einzunehmen. Als „Goldstandard“ für nachhaltige Fonds gilt die Einstufung als „dunkelgrün“ oder Impact-Produkt entsprechend Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR). Doch insbesondere im Bereich der Bestandsimmobilien bestehen noch große Unsicherheiten hinsichtlich regulatorischer Anforderungen und Maßgaben. In diesem Umfeld verbreiten sich auch Missverständnisse – etwa zum Bezug zwischen SFDR und EU-Taxonomie. Lesen Sie den vollständigen Beitrag auf der Seite von RIGHT. BASED ON SINCE und, wo Sie auch einen Leitfaden von right. based on science für all jene herunterladen können, die trotz der bestehenden Unklarheiten schon jetzt einen neuen oder bestehenden Immobilienfonds als nachhaltig (im Sinne von klimafreundlich) gemäß Artikel 9 kategorisieren möchten.