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Der Entwurf für die Mietspiegelreform liegt vor

4. Okt 2020

Der lange erwartete Gesetzesentwurf zur Mietspiegelreform liegt vor, berichten die IMMOBILIEN ZEITUNG am 1.10. und die FAZ am 2.10. Den Eckpunkten des Entwurfs zufolge sollten unter anderem Vergleichswohnungen künftig nicht mehr als Beleg für die Zulässigkeit von Mieterhöhungen herangezogen werden können, wenn ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt. Zudem sei vorgesehen, Mieter und Vermieter dazu zu verpflichten, Auskunft über das Mietverhältnis und die Wohnungsmerkmale zu geben. Ziel der Reform sei es, die Mietspiegel gerichtsfest zu machen und genaue wissenschaftliche Kriterien für die Erstellung der Mietspiegel festzulegen.