PB3C News

ESG-Regulierung wird noch komplizierter

3. Jul 2022

Die ab dem 2. August geltenden neuen Bestimmungen für die europäische Vertriebsdirektive Mifid II machen den Vertrieb von Immobilienfonds an Privatkunden künftig noch komplizierter, schreibt die IMMOBILIEN ZEITUNG am 30.6. Denn ab diesem Zeitpunkt müssten Kunden ausdrücklich gefragt werden, ob sie bei ihrer Geldanlage nachhaltige Präferenzen haben, und falls ja, dürften ihnen nur noch Fonds angeboten werden, die den entsprechenden Anforderungen der Mifid-II-Richtlinie genügten. Diese Anforderungen allerdings deckten sich nicht mit den Kriterien, die in der Offenlegungsverordnung für Fonds mit nachhaltigen Merkmalen (Artikel 8) und Fonds mit nachhaltiger Wirkung (Artikel 9) formuliert seien, denn laut Mifid II sei ein Fonds erst dann nachhaltig, wenn er die Kriterien für ein Acht-plus-Produkt erfülle und dies von der BaFin bestätigt werde. Entsprechend müssten bereits bestehende Artikel-8-Fonds nachgebessert werden, was einen erheblichen Zusatzaufwand bedeute, wie Michael Schneider von der Service-KVG Intreal zu bedenken gebe. Hinzu komme, dass die Bafin noch eine zusätzliche eigene Definition für nachhaltige Fonds entwickelt habe, die sich nicht mit der europäischen Mifid-II-Richtlinie decke, aber für deutsche Publikumsfonds Gültigkeit habe. Wertgrund beispielweise habe sich schon früh zum Ziel gesetzt, als Vorreiter am Markt den ersten offenen Acht-plus-Immobilienfonds anzubieten und habe anderthalb Jahre lang daran gearbeitet, dieses Ziel zu erreichen. Doch dürfe der ‚WohnSelect‘ immer noch nicht als nachhaltiger Fonds verkauft werden, weil er die BaFin-Definition nicht erfülle. „Das Spielfeld ist brutal verwirrend geworden, der Überblick über das, was nachhaltig ist, geht verloren“, sage Marcus Kemmner von Wertgrund.