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Kündigungsschutz für Mieter allein ist nicht genug

29. Mrz 2020

Der Bundesrat hat im Rahmen der Verabschiedung des Hilfspaketes, das die Folgen der Coronakrise abmildern soll, einen Kündigungsschutz für Mieter verabschiedet, berichten SPIEGEL ONLINE und HAUFE.DE am 27.3. Mietrückstände aus dem Zeitraum April 2020 bis Juni 2020, die wegen Einkommensverlusten infolge der Coronakrise entstanden seien, dürften nicht zur Begründung einer fristlosen Kündigung herangezogen werden. Nachdem das Maßnahmenpaket vom Kabinett bereits am Montag und vom Bundestag am Mittwoch gebilligt worden sei, könnten die Gesetze in Kürze in Kraft treten. Die Kündigungsbeschränkungen sind auf Wohn- und Gewerbemietverhältnisse ebenso anzuwenden wie auf Pachtverträge, schreiben die IMMMOBILIEN ZEITUNG am 26.3. und HAUFE.DE. Dauerten die wirtschaftlichen Einschränkungen länger an, könne die Geltung der Kündigungsbeschränkung auch auf Zahlungsrückstände aus dem Zeitraum Juli 2020 bis September 2020 ausgedehnt werden. Die Zahlungsverpflichtung bleibe bestehen, bis Ende Juni 2022 müssten Mieter ihr nachkommen. Daniel Föst (FDP) warne davor, dass es infolge des neuen Gesetzes zu Verschuldung kommen könnte, und plädiere deshalb für ein Sonderwohngeld für Wohnungsmieter und Kleingewerbetreibende. Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) sowie Haus & Grund kritisierten, dass infolge des außerordentlichen Kündigungsschutzes vor allem Klein- und Privatvermieter in finanzielle Schieflage geraten könnten. Nötig sei ein staatlicher Wohnfonds, der Mieter und Vermieter gleichermaßen unterstütze. Große Wohnungsgesellschaften suchten derweil selbst Lösungen, um ihren Mietern zu helfen, wenn sie in Zahlungsschwierigkeiten gerieten. Akelius etwa wolle Mietern mit finanziellen Problemen Ratenzahlung ermöglichen und vorübergehend keine Zwangsräumungen durchsetzen, auch Mieterhöhungen sollten vorerst nicht vorgenommen werden.