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Vom Mietendeckel profitieren die Besserverdiener

29. Nov 2020

Die zweite Stufe des ‚Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung‘ (MietenWoG Bln) ist in Kraft getreten, sodass der sogenannte Mietendeckel nicht mehr nur Neuvertragsmieten, sondern auch bestehende Mietverträge betrifft, schreiben DER TAGESSPIEGEL und die BERLINER MORGENPOST am 23.11., DIE WELT und die BERLINER ZEITUNG am 24.11. sowie die IMMOBILIEN ZEITUNG am 26.11. Dem ‚Mietendeckel‘ genannten Gesetz zufolge müssten nun die Mieten bestehender Verträge auf die maximal zulässige Miethöhe gesenkt werden. Während der Berliner Senat davon ausgehe, dass der Mietendeckel rund 340.000 Wohneinheiten betreffe, müssten laut F+B für mehr als eine halbe Million Wohnungen bzw. 36,7 % des Berliner Gesamtbestands relevanter Wohnungen in Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen die Mieten neu berechnet werden. Während der Berliner Senat im Mietendeckel ein Vorbild für andere Städte Deutschlands sehe, warnten Vertreter der Immobilienwirtschaft vor negativen sozialen Folgen, da Besserverdienende deutlich mehr von dem Gesetz profitierten als Geringverdiener. Laut F+B sei der Grund hierfür, dass die Mieten in Altbauquartieren meist deutlich über den gemäß Mietendeckel maximal zulässigen Werten lägen, sodass vor allem Mieter der 165.665 vor 1918 errichteten Altbauwohnungen profitierten, deren Absenkungspotenzial bei rund 16,15 Mio. Euro monatlich liege. Die Mieten für die rund 146.000 Einheiten der beiden Baualtersklassen 1965 bis 1972 und 1973 bis 1990, zu denen viele Plattenbau- und Großsiedlungen mit günstigeren Wohnungen gehörten, müssten laut F+B nur um 1,85 Mio. Euro abgesenkt werden. Daniel Föst (FDP) weise zudem auf die Risiken infolge der rechtliche Unsicherheiten hin: Sollte der Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig eingestuft werden, müsse die Differenz zwischen abgesenkter und frei vereinbarter Miete vollständig zurückgezahlt werden, und die könne sich je nach Miethöhe bis zum Zeitpunkt des Urteils auf mehrere Tausend Euro summieren. „Dass alle Mieter diese Beträge auf die hohe Kante legen, ist in der wirtschaftlich angespannten Corona-Zeit illusorisch. Die Folge sind hohe Schuldenberge und sogar Kündigungen wegen Mietrückständen“, gebe Föst zu bedenken.