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Gesetzentwurf für die Mietspiegelreform liegt vor

27. Sep 2020

Über den Gesetzentwurf für die Reform des Mietspiegels, den das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium vorgelegt haben, schreiben die IMMOBILIEN ZEITUNG am 24.9. online und die FAZ am 25.9. Dem Entwurf zufolge sollten Mieter und Vermieter künftig verpflichtet werden, Auskunft über ihr Mietverhältnis und die mietspiegelrelevanten Merkmale der Wohnung geben. Auch sollten Mieterhöhungen künftig bei Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels nur noch mit diesem oder mit einem Sachverständigengutachten begründet werden können. Vergleichswohnungen dürften für die Begründung der Erhöhung dann nicht mehr herangezogen werden. Ferner sei geplant, die Frist für die Anpassung von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre zu verlängern und vorzuschreiben, dass eine qualifizierte Mietspiegel nach spätestens fünf Jahren wieder neu erstellt werden. Ziel der Mietspiegelreform sei es, die Rechtssicherheit von Mietern und Vermietern deutlich zu erhöhen.