PB3C News

Wie privates Kapital das Infrastruktur-Sondervermögen verzehnfachen kann

24. Okt. 2025

Florian Martin  |  KGAL Group

Mit dem Sondervermögen über 500 Mrd. Euro will die Bundesregierung ein gewaltiges Investitionsprogramm für Sicherheit, Infrastruktur und Klimaschutz anschieben.

Ungeachtet der aktuellen Diskussionen gilt: Investitionen in Sanierung und Ausbau der vernachlässigten Infrastruktur sind bitter notwendig.

Es ist deshalb folgerichtig, wenn Friedrich Merz diese Investitionen mithilfe privater Vermögensverwalter hebeln will. Die Investitionssumme ließe sich durch klugen Einsatz von privatem Eigen- und Fremdkapital vervielfachen – und würde so auch ein Vielfaches an positiver Wirkung erzielen. Doch wie soll das umgesetzt werden?

Es gibt noch keine konkreten Pläne seitens der Bundesregierung, jedoch bereits viele gute Diskussionen. Eine Perspektive ist die Berücksichtigung von marktwirtschaftlichen Kräften

Sowohl in Deutschland als auch in Europa agieren eine Vielzahl von auf Infrastruktur spezialisierten Asset Managern, die den Bedarf institutioneller Vermögensverwalter wie Versicherungen und Pensionseinrichtungen kennen. Auf eine systematische Ausschreibung von Investitionsprogrammen des Staates könnten sich diese Asset Manager mit ihren Fonds und Investmentstrategien bewerben.

Werden sie durch die KfW in einem qualifizierten Prüfprozess akkreditiert, so erhalten sie – in Abhängigkeit von der Risikostruktur der Investitionen – eine Zusage für ein aus dem Infrastruktur-Sondervermögen gestelltes Nachrangkapital (First-Loss-Tranche). Dies ist jedoch an Marktbedingungen geknüpft: nur wenn dieser Asset Manager private Kapitalgeber davon überzeugen kann, in seinen Infrastrukturfonds zu investieren, wird die Zusage des Staates real.

Der Vorteil: eine doppelte Kontrolle durch a) die KfW im qualifizierten Prüfprozess und b) die Zusage von Eigenkapital der privaten Geldgeber, also ein marktwirtschaftlicher Test. Durch das Alignment des Asset Managers zu seinen privaten Investoren in Kombination mit der nachrangigen Zusage des Staates entstehen so gezielte, effiziente Investitionen mit Multiplikatoreffekt. Zusätzlich ist das Geld des Staates nicht weg (wie bei Subventionen), sondern kann bei erfolgreich abgeschlossener Entwicklung, also dem Bau der Infrastruktur, nach bspw. 10 bis 15 Jahren erneut investiert werden. Der Einsatz dieser First-Loss-Strukturen würde sowohl den staatlichen Wunsch nach schneller und effizienter Umsetzung von Infrastrukturvorhaben als auch das Interesse privater Kapitalgeber an einer risikoadäquaten Rendite berücksichtigen.

Wie groß könnte dieser Hebel sein? Hypothetische Beispielrechnung: Der Bund stellt 20 % des Fondskapitals als Nachrangkapital zur Verfügung, 80 % kommen von privaten Eigenkapitalgebern. Anschließend könnte der Fonds durch den Einsatz von 50 % Fremdkapital gehebelt werden. Damit würde der Beitrag des Sondervermögens verzehnfacht.

Und es gäbe noch zwei durchaus erwünschte Nebeneffekte:

  1. Projektrealisierung und anschließender Betrieb liegen in den professionellen Händen erfahrener und langfristig agierender Asset Manager, die ein ureigenes Interesse an laufender und adäquater Instandhaltung der Assets über den gesamten Lebenszyklus hinweg haben.

 

  1. Institutionelle Investoren erhalten neue, attraktive Anlagemöglichkeiten und stellen damit die private wie betriebliche Altersvorsorge in Deutschland auf eine breitere Basis. Indirekt profitieren also auch die Bürger von den Investitionen ihres Staates.

Nicht jede staatliche Infrastrukturinvestition eignet sich für oder benötigt ein First-Loss-Modell. Je nach Investitionssektor liegen verschiedene Rendite-Risko-Profile vor.

Aber dort, wo es sinnvoll ist, kann durch die Mobilisierung privaten Kapitals ein sehr effektiver Hebel angesetzt werden – und unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten möglichst effizient und rentabel.

Dieser Artikel erschien im Absolut Report 5|2025 auf absolut-research.de.

Haben Sie Anmerkungen oder Fragen? Dann schreiben Sie an die Leiter unserer Redaktion Jan Döhler und Kai Gutacker.