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Gesetz ist Gesetz

23. Feb 2020

Dr. Josef Girshovich  |  PB3C

Dem Mietendeckel lässt sich doch etwas abgewinnen, er beflügelt nämlich die Fantasie. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben – wir haben in den vergangenen Wochen einiges zu Ohren bekommen, Folgen, Auswege, Ausflüchte und Einfälle, die allesamt eines zeigen: Der Mietendeckel ist ein lebender Beweis dafür, dass selbst die schlechtesten Gesetze in Deutschland zunächst einmal Bestand haben.

Samstagabend, zum Beispiel, berichtete mir ein befreundetes Ehepaar – er im Smoking, sie im Abendkleid, dass sie natürlich den Mietendeckel anwenden werden. Die beiden wohnen zwischen Ku’Damm und Kant, zwischen Knesebeck und Wieland, zwei Kinder, zur Miete. Da die Wohnung nie richtig saniert wurde – sie haben immer noch die lästigen Schlauchbäder, und in der Küche hat das Gründerzeitterrazzo mittlerweile an mehreren Stellen unsympathische Risse –, werden sie umgehend einen Antrag auf Mietminderung gemäß dem „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen“ stellen. Die knapp 1.000 Euro monatlich wollen sie dann selbst wieder investieren. Sie planen, eine Ferienwohnung an der Ostsee zu kaufen, diese ein bis zwei Wochen im Jahr zu nutzen und für die restliche Zeit zu vermieten.

Anders das ältere Ehepaar, das neulich auf einer Podiumsdiskussion wissen wollte, wem die Kontoführungsgebühren für das Konto mit der eingesparten und vorsichtshalber zurückzulegenden Miete in Rechnung zu stellen seien. Die beiden Spandauer, die sich sehr gefreut hatten, dass ihre Wohnung Teil jenes Ankaufspakets war, das die Stadt vor Kurzem zurückgekauft hatte, waren fest davon überzeugt, dass auch sie vom Mietendeckel profitieren würden – denn der Deckel gilt für alle, seien es private oder städtische Wohnungsunternehmen, seien es große oder kleine Vermieter. Zu dumm. Die Gewobag, der neue Vermieter, wird nicht nur den Mietendeckel kaum anzuwenden wissen. Jenen Mietnachlass, den die internationale „Heuschrecke“ den Mietern über Jahre hinweg gewährt hatte, hat die Kommunale – Stand 20. Februar 2020 – kurzerhand wieder gestrichen. Wahrscheinlich, um die Minderreinnahmen in Folge des Mietendeckels auszugleichen. Das nennt man solidarische Gesellschaft.

Dass die Mieter in den Randbezirken kaum, die Mieter in den teuren Innenstadtlagen hingegen am meisten profitieren werden, haben wir verstanden. Was aber soll der Vermieter tun?

Wir haben uns berichten lassen, dass es vor den Toren Berlins ein Büro gibt, in dem man Mietverträge abschließen kann. Die Wohnungen, für die man dort die Schlüssel ausgehändigt bekommt, befinden sind territorial gesehen in Berlin. Aber Vermieter, Hausverwaltung, Objektgesellschaft, Konto, Gerichtsstand und alles andere sind in Brandenburg und damit außerhalb des Geltungsbereichs des Mietendeckels. Ob das gut geht?

Auch nicht schlecht: Statt Mietverträge zu schließen, verkauft man Wohnrechte, notariell beurkundet. Klar, das kostet ein paar Groschen extra, aber immerhin: Der Bewohner weiß sich im Grundbuch eingetragen, und der Eigentümer ist endlich das Vermieter-Image los. Übrigens lassen sich die unnötigen Gebühren auch einsparen – es müssen nur genug Notare mitmachen.

Am meisten können einem derzeit aber die Banken leidtun – sie haben im düsteren, grauen Februar plötzlich viel zu tun: Mieterlisten anfordern und überprüfen. Haben Sie, wehrter Eigentümer, auch schon Post erhalten von dem Sie finanzierenden Bankhaus? Das wird nicht mehr lang dauern, und dann ist freudiges Bangen angesagt: Liegt der Beleihungswert ihrer Altersvorsorge noch über oder bereits unter dem neuen Mietendeckelwert? Wenn drunter, dann dürfen sie bald vorschießen – oder nachschießen, ganz wie Sie mögen. Denn Gesetz ist Gesetz, und daran gilt es, sich zu halten.