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Stundung von Mietschulden infolge Corona geplant

22. Mrz 2020

Einem Gesetzentwurf der Bundesministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft zufolge sollen Mieter davor geschützt werden, infolge der Coronakrise ihre Wohnung zu verlieren, schreiben TAGESSCHAU.DE, die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG online und SPIEGEL ONLINE am 21.3. Vorgesehen sei, dass nicht mehr wie bislang wegen Mietschulden nach zwei Monaten fristlos gekündigt werden könne, sondern dass Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020 kein Kündigungsgrund seien. Sollten sich die neuen Regeln als unzureichend herausstellen, sei die Möglichkeit einer Verlängerung bis zum 31. Juli 2021 vorgesehen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber weiter bestehen. Daniel Föst (FDP) kritisiere den Vorschlag in dieser Form und sage: „Für Mieter und Vermieter ist es wenig hilfreich, wenn sich am Ende die Mietschulden türmen.“ Sinnvoller sei die Einführung eines „zeitlich befristeten, unkomplizierten Sonder-Wohngeldes.“ Einen solche Lösung fordere auch die Immobilienwirtschaft. Dem ZIA zufolge seien die Vorschläge ein guter und wichtiger erster Schritt, doch sei es nötig, in der kommenden Woche weitere weitergehende Maßnahmen zu prüfen. Geboten sei eine Ausweitung des Wohngeldes, damit Mieten zeitnah gezahlt werden könnten. Sonst werde das System der Wohnungswirtschaft gefährdet, was allen Beteiligten schade. Vor allem aber müssten bei so einem massiven Eingriffe die Maßnahmen auf zunächst drei Monate befristet werden, um dann neu bewertet zu werden. Haus & Grund fürchte die Insolvenz privater Hauseigentümer infolge der geplanten Gesetzesänderung. Ein Kündigungsausschluss infolge Mietschulden müsse daran geknüpft werden, dass betroffenen Mieter Wohngeld beantragten oder sich anderweitig um Aufbringung der Kosten für ihre Wohnung bemühten. Außerdem müssten Vermieter wie Mieter Anspruch auf Unterstützung aus einem „Wohn- und Mietenfonds“ erhalten. Der Gesetzentwurf solle am Montag vom Bundeskabinett und am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden.