PB3C News

Deutliche Kritik am geplanten Umwandlungsverbot

19. Jun 2020

Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) hat einen Referentenentwurf für ein „Baulandmobilisierungsgesetz“ in die Verbändeanhörung gegeben, in dem neben einem Vorkaufsrecht für Kommunen auch ein Umwandlungsverbot vorgesehen ist, berichten die FAZ am 13.6., die IMMOBILIEN ZEITUNG am 18.6. und das HANDELSBLATT am 19.6. Ziel sei, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen deutlich zu erschweren. Vorgesehen sei ein Genehmigungsvorbehalt für die Behörden, wie es ihn bereits in sogenannten Milieuschutzgebieten gebe. Kritik an dem Entwurf komme nicht nur von den Immobilienverbänden, sondern auch aus der Union. Wolfgang Steiger vom CDU-Wirtschaftsrat habe die CDU/CDU-Bundestagsfraktion aufgefordert, „den Minister zu stoppen“. Jan-Marco Luczak von der CDU/CSU-Fraktion für Recht und Verbraucherschutz gebe zu bedenken, es sei „inkonsequent, wenn wir beim Baukindergeld viele Milliarden für die Eigentumsbildung von Familien in die Hand nehmen, gleichzeitig aber das Entstehen neuer Eigentumswohnungen verhindern“. Zudem schütze Wohneigentum vor steigenden Mieten. Andreas Ibel vom Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen bezeichne den Entwurf als „Neubaubremse“, die das Angebot an Eigentumswohnungen weiter verknappen und verteuern werde. Oliver Koch von Fortis gebe zu bedenken: „Wer kaufen will, dem bleibt fast nur der teurere Neubau.“ Jürgen Michael Schick vom IVD sagte anlässlich des Deutschen Immobilientages der IMMOBILIEN ZEITUNG online am 18.6. zufolge, ein Umwandlungsverbot konterkariere das politische Vorhaben, Wohneigentum zu fördern: „Der Boom auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt hat dazu geführt, dass große Teile der Bevölkerung sich Wohneigentum nur im Bestand leisten können.“ Mit einem Umwandlungsverbot würden diese Menschen vom Eigentumsmarkt ausgeschlossen. „Dabei geht der Gesetzgeber von völlig falschen Voraussetzungen aus. Selbstnutzer kaufen keine vermieteten Wohnimmobilien, Kapitalanleger haben gerade an vermietetem Wohneigentum Interesse. Auch sind Mieter per Mietervorkaufsrecht und Kündigungsbeschränkungen bereits optimal geschützt“, betone Schick.