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Der bayerische Mietendeckel ist gescheitert

19. Jul 2020

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Klage auf Zulassung des Volksbegehrens ‚Sechs Jahre Mietenstopp‘ abgewiesen und für verfassungsrechtlich unzulässig erklärt, berichten HAUFE., CASH.ONLINE und zahlreiche weitere Onlinemedien am 16.7. sowie die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG, DIE WELT, der TAGESSPIEGEL und die FAZ am 17.7. Dem Urteil zufolge habe das Land diesbezüglich keine Gesetzgebungskompetenz, denn das Mietrecht sei im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und damit Bundesrecht. Mit dem Urteil sei das Volksbegehren endgültig gescheitert, für eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht sehe der Verfassungsgerichtshof keinen Anlass. Das Münchner Urteil könne für den Berliner Mietendeckel wegweisend sein. Es decke sich mit der Auffassung des Bundesinnenministeriums zu dem Mietendeckel in der Hauptstadt, der im Februar in Kraft getreten ist und gegen den mehrere Klagen vorlägen. So hätten Abgeordnete von CDU und FDP eine Normenkontrollklage beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingereicht, und Bundestagsabgeordnete von Union und Liberalen hätten sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewandt. Durch die Entscheidung aus München sähen sich CDU, FDP und die Wohnungswirtschaft in ihrer Kritik am Mietendeckel bestätigt und forderten den Senat auf, den Mietendeckel zu stoppen. „Ein Bundesland kann keine eigenen, den bundesrechtlichen Mietgesetzen widersprechenden Regelungen erlassen“, sage Jan-Marco Luczak (CDU). Der Immobilienverband Deutschland (IVD) lobe das Urteil und fordere ebenfalls die Aufhebung des Berliner Mietendeckels. „Zwar betrifft die Entscheidung nur die bayerische Initiative. Sie zeigt aber deutlich, in welche Richtung die Reise geht. Hätte das Gericht auch über den Berliner Mietendeckel geurteilt, hätte es zu keinem anderen Ergebnis kommen können“, sagt laut HAUFE. Jürgen Michael Schick vom IVD.